Anhang IV TÜPrKostO1992GebVAnpV 2
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2003, 2117 - 2121
Für die Prüfung von Lageranlagen, Füllstellen, Tankstellen, Flugfeldbetankungsanlagen und Entleerstellen werden folgende Gebühren erhoben: 1.1.1Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für -Lageranlagen mit ortsfesten Tanks11,93 EUR, -Füllstellen71,00 EUR, -Tankstellen23,85 EUR.1.1.2Zuschläge Die Zuschläge betragen für -Lageranlagen mit mehr als einem Tank je weiterem ortsfesten Tank5,42 EUR, -Füllstellen mit mehr als zwei Fülleinrichtungen je weiterer Fülleinrichtung8,67 EUR, -Tankstellen mit mehr als vier Zapfventilen je weiterem Zapfventil5,42 EUR.1.1.3Prüfungsfaktor Der Prüfungsfaktor beträgt für die -Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 1 BetrSichV1,10, -Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 2 BetrSichV bis zu1,00, -wiederkehrende Prüfung nach § 15 BetrSichV1,00, -angeordnete außerordentliche Prüfung nach § 16 Abs. 1 BetrSichV1,00.1.1.4Höchstgebühr Die Höchstgebühr beträgt für die Prüfung von -Lageranlagen mit ortsfesten Tanks880,16 EUR, -Füllstellen187,52 EUR, -Tankstellen96,47 EUR. 2.1.1 Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für Tanks mit einem Rauminhalt - bis 10.000 Liter 73,71 EUR, - über 10.000 Liter bis 50.000 Liter 79,67 EUR, - über 50.000 Liter 91,05 EUR. 2.1.2 Prüfungsfaktor 2.1.2.1 Bei Prüfungen vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 1 oder 2 BetrSichV beträgt der Prüfungsfaktor für die - Vorprüfung ohne Nachberechnung der statischen Berechnungen unter Berücksichtigung der vorgesehenen Betriebsweise 1,60, - Montageprüfung 1,60, - äußere Prüfung 1,00, - innere Prüfung 1,00, - Prüfung der Innenbeschichtung 2,10, - Dichtheitsprüfung 1,40, - Funktionsprüfung eines Leckanzeigegeräts als Ersatz für die Dichtheitsprüfung 1,20, - Ordnungsprüfung, soweit diese getrennt durchgeführt wird 0,30. 2.1.2.2 Bei wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV und angeordneten außerordentlichen Prüfungen nach § 16 Abs. 1 BetrSichV beträgt der Prüfungsfaktor für die - äußere Prüfung 0,90, - innere Prüfung 1,60, - Prüfung der Innenbeschichtung 1,40, - Dichtheitsprüfung 1,30, - Funktionsprüfung eines Leckanzeigegeräts als Ersatz für die Dichtheitsprüfung 1,10, - Ordnungsprüfung, soweit diese getrennt durchgeführt wird 0,20. 3.1.1Grundgebühr Die Grundgebühr beträgt für Tanks mit einem Rauminhalt -bis 5.000 cbm127,90 EUR, -über 5.000 cbm bis 10.000 cbm218,41 EUR, -über 10.000 cbm bis 20.000 cbm298,08 EUR, -über 20.000 cbm298,08 EUR, und zusätzlich je weiteren und angefangenen 10.000 cbm48,78 EUR.3.1.2Prüfungsfaktor 3.1.2.1Bei Prüfungen vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 1 oder 2 BetrSichV beträgt der Prüfungsfaktor für die -Vorprüfung ohne Nachberechnung der statischen Berechnungen1,30, -Bau- und Montageprüfung2,70, -äußere Prüfung1,10, -Prüfung der Innenbeschichtung des Tankbodens2,70, -Standdruckprobe1,00, -Prüfung der Bodennähte auf Dichtheit (10 v. H.)1,00, -Funktionsprüfung eines Leckanzeigegeräts als Ersatz für die Dichtheitsprüfung0,80, -Ordnungsprüfung, soweit diese getrennt durchgeführt wird0,50.3.1.2.2Bei wiederkehrenden Prüfungen nach § 15 BetrSichV und angeordneten außerordentlichen Prüfungen nach § 16 Abs. 1 BetrSichV beträgt der Prüfungsfaktor für die -äußere Prüfung0,90, -innere Prüfung1,50, -Prüfung der Innenbeschichtung des Tankbodens1,40, -Funktionsprüfung eines Leckanzeigegeräts als Ersatz für die Dichtheitsprüfung0,80, -Ordnungsprüfung, soweit diese getrennt durchgeführt wird0,30. explosionsgeschützte Bauart in EURnormale Bauart in EURfür jedes Gerät (Motoren, Transformatoren, Umformer, Gleichrichter) mit einer Leistung - bis zu 15 kW13,557,59,- über 15 kW25,4713,01und für jede Leuchte4,343,25.Die Gebühr für die Prüfung der Schalt- und Verteilungsanlagen ist in vorstehenden Sätzen enthalten. Für die Prüfung der Mess-, Steuer- und Regelanlagen werden Gebühren nach Nummer 6 erhoben.5.1.2Für die Prüfung der elektrischen Einrichtungen von Tankstellen werden folgende Gebühren erhoben:5.1.2.1für die Prüfung von Abgabeeinrichtungen - je Förder- und Abgabeeinheit39,02 EUR,- je Zusatzeinrichtung (z. B. Mess- oder Anzeigeeinheit mit Fernübertragung)19,51 EUR;5.1.2.2für die Prüfung von Einrichtungen zur Ableitung statischer Ladung je zusätzlicher Abgabeeinheit (Zapfschlauch mit Zapfventil), die die Zahl der Fördereinheiten überschreitet7,59 EUR;5.1.2.3für die Prüfung von explosionsrelevanten Anlagenteilen von Gasrückführsystemen je Einzelanlage19,51 EUR;5.1.2.4für die Prüfung sonstiger elektrischer Einrichtungennach Zeitaufwand.5.2Einrichtungen für den Blitzschutz für die Prüfung der Einrichtung für den Blitzschutz wird für jede in sich geschlossene Anlage - eine Grundgebühr von36,32 EURund - ein Zuschlag für jede Trennstelle von erhoben.7,59 EUR5.3Einrichtungen für den kathodischen Korrosionsschutz5.3.1Für die Prüfung des kathodischen Korrosionsschutzes an Tankstellen werden folgende Gebühren erhoben: - Prüfung nach VDE 0165 je Abgabeeinrichtung4,88 EUR,- Funktionsprüfung für den ersten Tank69,38 EUR,- Zuschlag für jeden weiteren Tank22,76 EUR,- Zuschlag für jede Fremdstromanlage11,38 EUR,- Zuschlag für jede Anode11,38 EUR.5.3.2Für die Prüfung auf Erfordernis eines kathodischen Korrosionsschutzes an Tankstellen werden folgende Gebühren erhoben: - Messung des spezifischen Bodenwiderstands69,38 EUR,- Messung des Tank-/Bodenpotenzials je Tank38,48 EUR,- Ermittlung des Ausbreitungswiderstands je Tank20,06 EUR.